WASSER

Notfallnummer
0152 33508645

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Trinkwasserhärtegrade

Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmittel (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.

Anstelle von bislang vier, bestehen künftig nur noch drei Härtebereiche:

Härtebereich – weich
Härtebereich – mittel
Härtebereich – hart

Diese drei neuen Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (international gebräuchliche Angabe für Härtegrade).

Wasserhärtegrade nach neuer Regelung:

Härtebereich
weich = weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
mittel = 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 – 14 °dH)
hart = mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Auf die Wasseranalysewerte wird verwiesen, die unter dem Link Wasseranalysen dargestellt sind.

© ZWL – Zweckverband Wasserversorgung Letzenberggruppe