Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmittel (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.
Anstelle von bislang vier, bestehen künftig nur noch drei Härtebereiche:
Diese drei neuen Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (international gebräuchliche Angabe für Härtegrade).
Wasserhärtegrade nach neuer Regelung:
Härtebereich weich = weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH) mittel = 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 – 14 °dH) hart = mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)
Auf die Wasseranalysewerte wird verwiesen, die unter dem Link Wasseranalysendargestellt sind.