Zählerselbstablesung 1x jährlich im November mit Hochrechnung zum 31. Dezember
nach eichrechtlichen Vorschriften alle 6 Jahre (kostenlos).
Bei bestandener Stichprobenprüfung können die Zähler jeweils weitere 3 Jahre eingebaut bleiben.
Bitte unverzügliche Mitteilung an den ZWL mit folgenden Angaben:
Zählerstand / Zählernummer / neue Postanschrift sowie Name und Adresse des neuen Eigentümers